Sachverhalt / Hintergrund

Was wie ein rechtspolitischer Thriller klingt, ist juristische Realität:
Ein mutmaßlicher Großdealer wurde zunächst freigesprochen, obwohl gegen ihn verschlüsselte Encrochat-Nachrichten vorlagen – Grund war die zwischenzeitlich geänderte Gesetzeslage zur Cannabis-Einfuhr.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch mit Urteil vom 30.04.2025 (Az. 1 StR 349/24) aufgehoben.


Ursprungsfall: 450 kg Cannabis – und ein Freispruch

Das Landgericht Mannheim sprach im April 2024 einen 36-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Einfuhr von rund 450 kg Marihuana aus Spanien frei.

Grundlage der Anklage:
Kommunikation über den inzwischen abgeschalteten Kryptodienst Encrochat (aus 2020), die durch internationale Ermittlungen gesichert wurde.

Das LG bewertete jedoch die Daten als nicht mehr verwertbar, da am 1. April 2024 das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft trat und das Betäubungsmittelrecht erheblich liberalisierte.
Der Freispruch sorgte für Aufsehen, auch weil das Gericht eine Haftentschädigung zusprach – trotz eines mutmaßlichen Einfuhrwerts von über 1,9 Millionen Euro.


Revision erfolgreich: Gesetzesänderung wirkt nicht rückwirkend

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein – mit Erfolg.

Der 1. Strafsenat des BGH entschied:

  • Maßgeblich sei der Zeitpunkt der Beweiserhebung (2020).
  • Damals war der Handel mit Cannabis in dieser Größenordnung noch nach § 29a BtMG strafbar.
  • Die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO war somit rechtmäßig.
  • Die spätere Entkriminalisierung ändere daran nichts.

Ergebnis:
Urteil des LG aufgehoben, Zurückverweisung zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des LG Mannheim.


Politische Debatte: Ermittlungsbefugnisse unter Druck

Nach dem ursprünglichen Freispruch forderten verschiedene Justizministerien – insbesondere Baden-Württemberg – eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse.

Grund:
Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat den Katalog für schwerwiegende Delikte i.S.v. § 100b Abs. 2 StPO stark eingeschränkt.
Nur noch bei bandenmäßigem oder bewaffnetem Handel mit nicht geringer Menge sind Online-Durchsuchungen zulässig.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) äußerte sich nach dem BGH-Urteil zurückhaltend:

  • Es schaffe Klarheit für Altfälle,
  • löse aber nicht das Problem neuer Verfahren ab dem 1. April 2024.
  • Sie fordert eine gesetzliche Nachbesserung.

Rechtliche Relevanz / Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH hat Signalwirkung über den Einzelfall hinaus:

  • Rechtmäßig erlangte Beweismittel bleiben verwertbar,
    auch wenn sich die Gesetzeslage später ändert.
  • Der BGH stärkt damit die Rechtssicherheit
    und schützt staatliches Ermittlungsinteresse vor nachträglicher Entwertung.

Fazit

Der BGH betont die zeitpunktbezogene Legalitätskontrolle bei der Beweiserhebung.
Das Urteil zeigt, dass politische Gesetzesänderungen nicht rückwirkend die Strafbarkeit oder Beweisverwertbarkeit beeinflussen können.
Für die Strafverteidigung und Ermittlungsbehörden bringt das Urteil Klarheit – jedoch keine Entwarnung für künftige Verfahren unter neuer Gesetzeslage.