Fristlos entlassen werden kann ein Arbeitnehmer, wenn er einem Nebenjob nachgeht, obwohl er sich bei seiner Firma krank gemeldet hat. So entschied das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 6 Sa 1593/08).
Ein angestellter Handwerker hatte sich nach einer betriebsbedingten Kündigung in der Zeit, in der er noch arbeiten musste mehrfach krankgemeldet. Da der Chef skeptisch wurde beauftragte er einen Detektiv, der als „Lockvogel“ dem Angestellten bestimmte Arbeiten zum Innenausbau anbot. Der Arbeitnehmer sagte zu. Daraufhin kündigte ihn der Chef zum zweiten Mal, diesmal fristlos. Das Gericht gab ihm Recht, da das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter zerstört sei.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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