Durch die nunmehr fast zwei Jahre bestehende Corona-Pandemie sind insbesondere auch alle Gastronomiebetriebe betroffen gewesen bei langandauernden Lockdowns und, ganz aktuell, der Coronaregelung, dass man nur mit 2-G plus Test in ein Restaurant gehen kann. Bars und Clubs sind darüber hinaus noch schwerer betroffen als die Speisegastronomie. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich auch aus der Gastronomie verabschiedet, und es ist sehr schwierig für die Unternehmen, geeignetes Personal zu finden.

Dazu kommt natürlich auch noch, dass die Coronahilfen letztendlich nur ungenügend den schweren Verlust ausgleichen können. Viele Gastronomiebetriebe stehen vor dem Aus.

Dazu kommt dann auch noch, dass viele Gastronomiebetriebe auch bei ihren Banken Schulden haben.

Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät und vertritt Unternehmerinnen und Unternehmer in der wirtschaftlichen Krise. Wichtig ist dabei, dass man nicht bis zuletzt abwartet, um das Gespräch mit den Banken aufzunehmen, sondern höchst rechtzeitig gemeinsam mit der Bank eine Lösung ausarbeitet, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Wir beraten Sie gerne dabei.

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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