Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Folgen, die der Besitz und Gebrauch gefälschter Impfausweise nach sich ziehen können.
Welche Strafen drohen bei der Herstellung oder dem Gebrauch gefälschter Impfausweise?
Rechtsanwalt aus Wiesbaden erklärt:
Ein Impfausweis oder Impfzertifikat gilt als Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuches, weshalb die Vorschriften zu Urkundendelikten nach den §§ 267 ff. StGB Anwendung finden. Vor der Gesetzesänderung im November 2021 wurde der Tatbestand der Urkundenfälschung nur bei Täuschung gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften verfolgt. Da gefälschte Impfausweise jedoch häufig in Discotheken oder Gastronomiebetrieben vorgezeigt wurden, bestand hier eine rechtliche Lücke. Diese wurde durch die Gesetzesänderung geschlossen, sodass jetzt auch die Vorlage eines gefälschten Impfausweises gegenüber privaten Stellen strafbar ist.
Strafbarkeit von Anbietern und Verkäufern gefälschter Impfausweise
Nicht nur der Gebrauch, sondern auch die Herstellung oder der Handel mit gefälschten Impfausweisen ist strafbar. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde § 275 Abs. 1a StGB eingeführt, der nun auch die Vorbereitung der Herstellung gefälschter Impfausweise unter Strafe stellt. Wer also einen falschen Impfausweis erstellt oder anderen Zugang zu einem solchen gewährt, macht sich strafbar. Die Strafe hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe umfassen.
Wer gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt, riskiert sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, erklärt Herr Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. In solchen Fällen ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung meist nicht möglich. Ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wird eine Bewährung regelmäßig ausgeschlossen.
Nutzung des Impfausweises eines anderen
Auch die Verwendung des Impfausweises einer anderen Person ist strafbar. Nach § 281 StGB kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe kommen, wenn jemand einen fremden Impfausweis nutzt, um damit eine Täuschung im Rechtsverkehr herbeizuführen. Dies gilt insbesondere, wenn der Ausweis genutzt wird, um sich eine vermeintliche Impfung oder Immunität zu verschaffen, die in Wahrheit nicht besteht.
Wer gefälschte Impfausweise herstellt, verwendet oder handelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können. In Anbetracht der komplexen rechtlichen Materie ist es ratsam, sich im Falle einer Strafanzeige oder Ermittlungen frühzeitig an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Sollten Sie Fragen auf dem Gebiet des Strafrechts haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unsere kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung.
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