Überschreitet man beim Shoppen auch maldie Ländergrenzen, kann dies Ärger mit sich bringen. Grundsätzlich muss man wissen, dass es auch im Internet nicht umsonst gibt. Ein Blick in das Impressum kann ein erster Hinweis auf die Seriosität des Händlers sein. In der EU müssen alle Online-Händler ein Impressum angeben, worin immer eine richtige Adresse angegeben sein muss. Ist hier nur eine Postfachanschrift angegeben, sollte man lieber einen anderen Anbieter auswählen. Bedenken sollte man beim EU-weiten Shoppen im Internet auch, dass weitere Kosten hinzukommen können, zum Beispiel Transportkosten und Wechselkurs-Gebühren. Auch die Arten der Bezahlung sollte man beachten. Dabei ist es immer ein Vorteil, wenn der Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift erfolgen kann. Dann kann man die Ware nämlich nach Erhalt bezahlen und läuft nicht Gefahr über den Tisch gezogen zu werden. Sicher ist in diesem Fall auch die Kreditkarte. Wird hier Schindluder getrieben, kann der Karteninhaber innerhalb von sechs Wochen Abbuchungen rückgängig machen. Das gilt auch für das Lastschriftverfahren.
Trotzdem kann manchmal etwas schiefgehen. Rechtlich gesehen kommt beim Internet-Shoppen in der EU das Recht des Landes des Verbrauchers zum Zuge. Dabei sind unterschiedliche Fristen zu beachten, in denen man die Ware ohne Grund zurückgeben kann. In den Niederlanden gelten wie in Deutschland 14 Tage. In Frankreich sind es nur sieben. Diese kürzere Widerrufsfrist ist EU-weit mindestens zu gewähren. Auch bei den Kosten für die Rücksendung gilt unterschiedliches Recht, was vermeintliche Auslandsschnäppchen verteuern kann. In Deutschland übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung, wenn die Ware mehr als 40 Euro kostet. In anderen Ländern muss die Rücksendung grundsätzlich der Verbraucher zahlen. Wichtig ist hierbei aber auch: Einem Verbraucher, der einen Vertrag widerrufen möchte, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden, nur die der Rücksendung, entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen: C-511/08). Die Gewährleistungsregeln sind wiederum in allen EU-Ländern gleich. Ist eine Ware beschädigt, muss der Verkäufer sie zunächst nachbessern oder ersetzen. Kann er das nicht, muss er den Preis zurückerstatten. Dabei gilt bei Neuware eine Frist von zwei Jahren für die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten wird angenommen, dass der Schaden schon bei der Lieferung bestand. Danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel bereits bei der Lieferung bestand.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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