Geschiedene Eltern, die ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind tragen, müssen sich so arrangieren, dass auch beide mit dem Kind Umgang haben können. Wenn ein Elternteil grundlos den Kontakt des Kindes zum anderen vereitelt, droht dem Quertreiber sogar der Verlust des Sorgerechts.
So wurde in einem vor dem Amtsgericht München zu entscheidenden Fall (Aktenzeichen: 551 F 5932/09) einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen, der bislang bei ihr lebte. Obwohl der Vater ebenfalls sorgeberechtigt war, hatte sie den Kontakt zum Vater des Jungen ständig verhindert.
Durch ein Mediationsverfahren versuchte das Gericht noch zu vermitteln und schaltete eine Beratungsstelle und eine Umgangspflegerin ein. Doch die Mutter gab nicht nach. Als die Frau das Kind weiter abschottete und auch die Drohung mit einem Zwangsgeld nichts nützte, kam es zur Verhandlung. Das traurige Ende der Geschichte: Der Sohn lebt jetzt beim Vater, der nun weitgehend allein die elterliche Sorge trägt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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