WIESBADEN – Wenn die Immobilie floppt und die Bank Druck macht, müssen Anleger nicht resignieren. Zumindest nicht, wenn die Bank im Rahmen der sog. „institutionellen Zusammenarbeit“ bereits im Vertrieb der Immobilie mit drinhängt.
Im Gegenteil, Anleger haben durchaus gute Chancen auf Schadensersatz, weiß etwa Rechtsanwalt Joachim Caesar-Preller aus Wiesbaden, dessen Kanzlei auf die Beratung geschädigter Anleger spezialisiert ist: „Die Wurzel des Übels liegt vor allem in den Bauträgermodellen der 90er-Jahre.“ Bei diesem „Steuersparmodell“ verpflichtet sich ein Bauträger zur schlüsselfertigen Erstellung eines Gebäudes, an dem sich Anleger beteiligen können – allerdings muss dies per Kaufvertrag noch vor Baustart aktenkundig sein. Denn nur dann konnten die Anleger die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen und etwa die Finanzierungskosten bei der späteren Vermietung als Werbungskosten ansetzen.
„Unseriöser Beratung Tür und Tor geöffnet“
Doch leider hat dieses Modell unseriöser Vermögensberatung Tür und Tor geöffnet. Banken haben dann angesichts der hohen Nachfrage leichtfertig Kredite gewährt, die Beratung in aller Regel jedoch externen Vermittlern überlassen. Wie die Hypovereinsbank aus dem Fallbeispiel, die in der heißen Zeit vor der Fusion 1998 noch in Form zweier Bankhäuser – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG und Bayerische Vereinsbank AG – agierte. Die Bank wollte damals bundesweit im Hypothekenbereich expandieren und hat dazu mit Strukturvertrieben zusammengearbeitet, weil sie nur in Bayern ansässig war. Die Vertriebsgesellschaften, die die Bauträgermodelle als eigenständige Unternehmen an die Kunden brachten, arbeiteten ohne Kontrolle der Bank. Da die Vermittler auf Provisionsbasis arbeiteten, war ihr Ansinnen, möglichst schnell möglichst viele Kaufverträge für Bauträgermodelle abzuschließen.
Kreditgeschäfte wie am Fließband
Die Argumentationskette der Vertriebsleute war dabei immer dieselbe. Steuernsparen, etwas für die Altersvorsorge tun, alles ganz ohne Eigenkapital. Und eine günstig finanzierende Bank war natürlich auch schon da. Einen Bankmitarbeiter brauchten die Anleger nie zu sehen, denn der Vermittler hatte die Finanzierungsbedingungen vorher mit der Bank festgelegt. Kreditgeschäfte also wie am Fließband – selbst die Formulare für die Selbstauskunft an die Bank hätten die Vermittler auch gleich aus der Tasche gezogen.
Mietgarantie sichert nur die Anfangsjahre
Für die Anfangsjahre wurden oft Mietgarantien ausgesprochen. Spätestens wenn der Mietgarant ausfiel, fingen die Probleme für die Anleger an. Vermietungsprobleme haben die Banken dann wenig interessiert – sie forderten weiter pünktlich die Raten. Und bei den Vertriebsgesellschaften war nichts zu holen.
Wann Schadensersatz realistisch drin ist
Trotzdem kann ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Banken bestehen, und zwar wegen „institutioneller Zusammenarbeit“ – ein Sachverhalt, der die enge Verbindung zwischen der Bank und den Vermittlern beschreibt. Das bestreiten die Banken zwar in der Regel; dennoch können über diese Argumentation in den meisten Fällen ein Vergleich und damit eine Schadensbegrenzung erreicht werden, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Denn im Falle einer Klage müssen die Banken nach geltendem Recht beweisen, dass sie von der unseriösen Arbeitsweise der Vermittler nichts gewusst hätten, so der Rechtsanwalt. „Und das fällt ihnen meist schwer.“ reh
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