Stehen bei der German Pellets GmbH Anlegergelder im Feuer? „Der Kursverfall und die geplante Änderung der Bedingungen für die Anleihe 2011/16 lassen zumindest nichts Gutes vermuten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Fakt ist zunächst, dass die German Pellets GmbH die Bedingungen für die 2011 begebene Anleihe (ISIN: DE000A1H3J67) ändern möchte. Die Anleihe wäre am 31. März zur Rückzahlung fällig. Nun möchte das Unternehmen die Laufzeit um zwei Jahre verlängern. Für diesen Zeitraum soll der Zinssatz von derzeit 7,25 Prozent p.a. auf dann 5,25 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig soll die bislang unbesicherte Anleihe mit der Hälfte der Gesellschafteranteile der GmbH abgesichert werden. Die Anleihe-Gläubiger sollen am 10. Februar über die geplante Änderung der Anleihebedingungen entscheiden.
 
Die Anleihe hatte ursprünglich ein Emissionsvolumen von 80 Millionen Euro. Nach Unternehmensangaben wurde das Volumen durch diverse Maßnahmen wie Umtausch und Rückkaufprogramm auf aktuell 52,4 Millionen Euro reduziert. „Sollten die Anleger der Laufzeitverlängerung zustimmen, wäre die Anleihe im März 2018 zur Rückzahlung fällig. Im Juli 2018 wäre dann schon die im Juli 2013 begebene Anleihe mit einem Volumen von 72 Millionen Euro zur Rückzahlung fällig und im November 2019 schließlich eine dritte Anleihe mit einem Volumen von 100 Millionen Euro. Es käme also einiges auf die German Pellets GmbH zu“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
 
Angesichts dieser Zahlen sind die Sorgen der Anleger verständlich. „Schon vor der Abstimmung können die Anleger rechtlichen Rat suchen und ihre Möglichkeiten prüfen lassen. Es steht viel Geld auf dem Spiel“, so Dr. Perabo-Schmidt. So könne auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich u.a. aus Prospektfehlern oder einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
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