Nach den aktuellen Entwicklungen müssen Kunden der Greensill Bank AG befürchten, dass ihr Geld im Feuer steht. Die BaFin hat die Bank für den Kundenverkehr geschlossen und wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen, wie sie am 3. März 2021 mitteilte. Kunden kommen zurzeit nicht mehr an ihr Geld. Zudem ordnete die Finanzdienstleistungsausficht ein Moratorium über die Greensill Bank AG an, d.h. sie darf Zahlungen nur noch entgegennehmen, wenn sie zur Tilgung der Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind. Das Moratorium sei notwendig, um die Vermögenswerte der Bank in einem geordneten Verfahren zu sichern, so die BaFin.
Ungereimtheiten in den Bilanzen
Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen zählt zur britisch-australischen Greensill Capital Gruppe. Die Muttergesellschaft steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich nun offenbar auch auf die Greensill Bank auswirken. Es könnte allerdings noch dicker kommen, denn die BaFin ist bei einer Prüfung auf Ungereimtheiten in den Bilanzen gestoßen.
Wie die Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, sei die Bank nicht in der Lage die tatsächliche Existenz von Forderungen, die sie einem anderen Unternehmen abgekauft hat und die in den Bilanz auftauchen, nachzuweisen. „Möglicherweise wurden hier Luftbuchungen vorgenommen und diese angeblichen Forderungen haben nie existiert. Ähnliches hat es zum Beispiel beim Finanzskandal der Wirecard AG gegeben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
BaFin stellt Strafanzeige
So hat die BaFin die Greensill Bank nicht nur geschlossen, sondern auch Strafanzeige gegen die Bank gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt hat. Nach Angaben der „Financial Times“ soll es um den Verdacht von Bilanzmanipulationen gehen.
Die Greensill Bank ist vor einigen Jahren aus der Nordfinanz Bank hervorgegangen. Zu ihren Schwerpunkten gehört die Finanzierung von Lieferketten. Forderungen bündelte die Bank in anleiheähnlichen Wertpapieren und verkaufte diese an Investoren. Zudem bot die Bank Anlegern über Portale wie „Zinspilot“ oder „Weltsparen“ auch Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen mit attraktiven Zinskonditionen an.
BaFin muss Entschädigungsfall feststellen
Da die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehört, sind die Einlagen der Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Damit die Entschädigungen fließen können, muss die BaFin zunächst den Entschädigungsfall feststellen. Darüber hinaus können auch Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) in Betracht kommen. „Ob die Zahlungen ausreichen, um die drohenden finanziellen Verluste der Kunden aufzufangen, ist jedoch nicht gesagt. Betroffene Kunden der Greensill Bank sollten daher alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um ihr Geld zu schützen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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