MiFID: Neue Richtlinie für mehr Anlegerschutz und Transparenz
Berlin – Eine neue Richtlinie aus Brüssel soll ab heute (01.11.2007) mehr Transparenz in das Verhältnis zwischen Finanzberater und Kunden bringen und den Anlegerschutz verbessern. Während die Politik jubelt, kommen aus der Ecke der Verbraucherschützer kritische Stimmen.
Von André Stahl Die Vorboten trudelten bereits in den vergangenen Wochen per Brief bei Bankkunden ein. Aber wohl nicht alle Anleger, die ihr Geld in Aktien, Fonds oder Zertifikate investieren, dürften die langen Schreiben ihrer Bank oder Sparkasse auch wirklich gelesen haben. Zumal das Stichwort „MiFID“ („Markets in Financial Instruments Directive“) und die dann folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Geldhäuser wenig zum Weiterlesen verlocken. Dabei geht es um die neue EU-Finanzmarktrichtlinie, die ab heute auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wird.
Die Politik feiert die Vorschriften gar als „neues Grundgesetz für den Wertpapierhandel“. Schließlich geht es um mehr Anlegerschutz und Transparenz, was einigen Bankberatern und Filialleitern Kummer bereitet haben dürfte. Müssen sie doch ehrlich und professionell im besten Interesse eines Kunden handeln. Die praktischen Folgen für Privatanleger der am 1. November in Kraft tretenden neuen Richtlinie indes sind relativ überschaubar.
In vielen Banken-Schreiben an die Kunden wird gleich zu Beginn beschwichtigt. „Für Sie als Privatanleger das Wichtigste vorab: es wird sich insgesamt für Sie nicht viel ändern“, heißt es etwa beim Fondanbieter ebase. Nach solchen Sätzen dürften die AGB im Kleingedruckten gleich zur Seite gelegt worden sein. Kunden wissen aber nun, in welche Kundenklasse und damit welches Sicherheitsniveau sie beim Anlegerschutz von ihren Beratern eingestuft werden.
Finanzdienstleister und Banken sind nämlich künftig verpflichtet, Privatanleger ausführlich über eventuelle Risiken aufzuklären. Sie müssen auch sicherstellen, dass nur solche Anlagemöglichkeiten empfohlen werden, die tatsächlich den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Deshalb sollen Kunden im Gegenzug detaillierter als bisher Auskunft über finanzielle und persönliche Hintergründe geben. Es geht darum, Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden zu ermitteln. Haftungsansprüche bei Falschberatung sind somit leichter nachweisbar. Die Beweislast liegt hier aber weiterhin beim Anleger.
Gegenüber Kunden sind Anbieter wiederum verpflichtet, Interessenkonflikte, Gebühren und vor allem Provisionen der Vermittler offen zu legen. Kunden sollen so besser vergleichen können. Allerdings empfehlen Verbraucherschützer, auch gezielt danach zu fragen. Verpflichtet sind Bankberater auch, Wertpapieraufträge zu den für die Kunden günstigsten Bedingungen auszuführen. Mit der bestmöglichen Orderausführung („best execution“) soll praktisch auch der Wettbewerb zwischen Banken und Börsen angekurbelt werden.
Aber nicht nur Verbraucherschützer sehen Lücken und teils schwammige Formulierungen. Finanziellen Schiffbruch bei einer Geldanlage wird auch die neue Richtlinie nicht verhindern können – allen guten Absichten und hehren Zielen des Gesetzgebers zum Trotz. Zumal nicht alle Berater und Produkte den neuen Vorschriften unterliegen. Und vor Anlagebetrug und dubiosen Anbietern schützt schließ<;lich auch "MiFID" nicht.
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