Bei der Verwertung von Immobilien, seien es Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser aber auch gewerbliche Immobilien stellt sich immer wieder die Frage, welchen Weg man zum Verkauf wählen sollte. Neben den eigenen Bemühungen, die Immobilie zu verkaufen, gibt es natürlich mehr oder weniger gute Immobilienmakler. Beim Eigenverkauf ist das Problem, dass man meistens nicht über die notwendige Sachkunde verfügt, tatsächlich eine erfolgreiche Vermittlung vorzunehmen. Bei der Einschaltung von Maklern wiederum ist es so, dass diese natürlich viele Wohnungen in ihrem Programm haben und auf der anderen Seite dadurch manchmal nicht die Zeit haben, um die Immobilie professionell zu vertreiben. Ein guter dritter Weg ist dabei die Grundstücksauktion. Hier findet die Versteigerung an einem bestimmten Tag statt, und es ist am Auktionstag selbst eine Vielzahl von Immobilieninteressenten vor Ort, die sich gegebenenfalls in einem Bieterwettstreit beim Zuschlagspreis überbieten wollen. Ein weiterer großer Vorteil bei der Grundstücksauktion ist, dass die Gewährleistungsrechte fast völlig ausgeschlossen sind. Auch ist es so, dass bei Grundstücksauktionen der Ersteigerer den Auktionsaufschlag zu zahlen hat. Das Auktionshaus verlangt in der Regel nur eine sehr geringe Bearbeitungsgebühr, um die Immobilie in das Internet bzw. in den Versteigerungskatalog aufzunehmen. Gerne gebe ich Ihnen bei Interesse weitere Informationen über die Möglichkeiten einer Immobilienauktion. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller