Wird das Darlehen der Bank für das Haus nicht mehr bedient, so wird die Bank in der Regel die Zwangsversteigerung betreiben. Viele glauben daher, bei Zwangsversteigerungen an ein günstiges Eigenheim zu kommen. Zwar kann man sicherlich das ein oder andere Schnäppchen auf diese Weise machen, immerhin wurden 2013 mehr als 47.000 Immobilien versteigert, jedoch gilt es einige Fallstricke zu beachten, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Wer eine Immobilie ersteigern will, sollte zuvorderst die richtige Immobilie finden und sich gründlich darüber zu informieren. Hier unterstützen die Bekanntmachungen der Gerichte, die Tagespresse und die Informationen, welche unter www-zvg-portal.de veröffentlicht werden.
Auch schadet es nicht sich einige Versteigerungen als Zuschauer anzuschauen, empfiehlt der Experte Cäsar-Preller.
Aber das Wichtigste ist wohl das Wertgutachten, welches für jede zu versteigernde Immobilie gibt. Anhand dieses Gutachtens wird auch später der Verkehrswert bestimmt. Mittlerweile ist dieses Gutachten auch online bei den Versteigerungsgerichten einsehbar.
Hat man nun eine Immobilie im Blick sollte man diese auch persönlich in Augenschein nehmen. Zwar hat man keinen Anspruch in das Haus hineingelassen zu werden, aber auch Nachbarn, Hausverwaltung und Außenfassade, sowie die allgemeine Umgebung lassen oftmals Schlüsse auf den eigentlichen Wert der Immobilie zu, empfiehlt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Zum Versteigerungstermin müssen Bieter 10% des Verkehrswertes des zu ersteigernden Objektes mittels Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft hinterlegen. Dies kann durchaus problematisch sein, da eine Bank dies nur macht, soweit sie als Sicherheit eine Grundschuld auf der Immobilie bestellen kann. Nur da der Ersteigernde noch nicht Eigentümer ist, ist dies nicht möglich, warnt Cäsar-Preller vor gewissen Risiken.
Hinzu kommt das Risiko das nicht klar ist wie viel das Objekt am Ende kosten wird.
Wenn es dann losgeht, sollten die Interessierten genau zu hören, da zu Beginn bekannt gegeben wird, wer welche Forderung geltend macht und welche Rechte an der Immobilie, auch nach der Versteigerung, bestehen bleiben.
Dies können z.B. Wohn- und Wegerechte sein.
Mindestens 30 min dauert die Versteigerung. Ob der Höchstbietende direkt den Zuschlag erhält hängt davon ab, wie hoch das Höchstgebot ist, erläutert Cäsar-Preller das Verfahren.
Liegt das Höchstgebot unter 50% des Verkehrswertes gibt es keinen Zuschlag, sondern es wird ein neuer Termin anberaumt, bei dem diese Grenzenicht mehr gilt.
Liegt das Höchstgebot unter 70 % kann der Gläubiger einen Zweittermin beantragen oder zumindest um etwas Bedenkzeit bitten.
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