Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer: Unwetter können schwere Schäden anrichten. Bei Mietobjekten stellt sich dann häufig die Frage der Haftung. Wer die Schäden beseitigen muss, hängt davon ab, wer sie verursacht hat, sagt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Grundsätzlich gilt, Vermieter sind in der Regel dafür verantwortlich, Schäden an der Immobilie zu beseitigen. Das gilt z. B. auch für heruntergefallene Dachziegel oder Wasserschäden am Gebäude. Für das Mobiliar des Mieters sind Eigentümer nur verantwortlich, wenn diese Schäden auch verschuldet wurden. Sind Schäden auf den Mieter zurückzuführen, muss er dafür aufkommen.

Insbesondere müssen Mieter darauf achten, dass bei längeren Abwesenheiten die Fenster geschlossen sind. Verursacht Starkregen einen Wasserschaden in der Mietwohnung, weil die Fenster trotz längerer Abwesenheit geöffnet waren, müssen sie unter anderem für die Trocknungskosten aufkommen. Auch die Reinigung des Balkonabflusses ist Aufgabe des Mieters, entschied zuletzt das Landgericht Berlin, Aktenzeichen 61 S 379/85.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt darüber hinaus, dass ein Mieter für mögliche Schäden in der Wohnung und dem Mobiliar eine Haftpflichtversicherung abschließt.

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