Oft zahlen Versicherungen nicht!
Die allgemein beliebten Smartphones sind nicht gerade billig. Umso schlimmer, wenn man das geliebte Handy verliert oder es kaputt geht. Selbst wenn vorher eine Geräteversicherung abgeschlossen wurde, hilft das meistens nichts. Das Kleingedruckte enthält einfach viel zu viele Fallstricke.
Zunächst versprechen die Geräteversicherungen bei gestohlenen oder kaputten Smartphones einen schnellen Ersatz und das für gute Konditionen. In der Praxis sieht das jedoch ganz anders aus. Die meisten Versicherer versuchen durch die sogenannte „Ausnahmeregel“ sich vor der Zahlung zu drücken. „Verbraucher sollten niemals einfach etwas im Verkaufsladen unterschreiben. Lesen Sie sich zunächst gründlich den Preis und die Bedingungen durch.“, warnt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Für  Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden zahlen die meisten Versicherungen nämlich so gut wie nie. Nur wenn im Haus zum Beispiel ein Rohrbruch stattfand. Verschüttete Getränke zählen also nicht. Auch bei Diebstählen zahlt die Versicherung nicht immer. Wer sein Handy unbeobachtet auf dem Tisch liegen lässt oder gut sichtbar in der Tasche trägt, zahlt selbst. Bei einem beschädigten Smartphone zahlt die Versicherung auch nicht immer. Das Gerät muss so sehr beschädigt sein, dass es teilweise nicht mehr funktioniert. „Schönheitsfehler wie zum Beispiel zerkratzte Displays werden vom Versicherer nicht bezahlt.“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Man muss ebenfalls darauf achten, wie man im Schadensfall entschädigt wird. Manche Versicherer zahlen nämlich kein Geld für die Reparatur, sondern bieten ein „gleichwertiges“ Gerät an. Dieser Begriff ist jedoch reine Auslegungssache, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. In manchen Fällen wird dem Geschädigten Geld bezahlt, jedoch muss er bei der Versicherung dann den Nachweis bringen, dass er mit dem Geld auch wirklich sein Smartphone repariert hat.
Nach einiger Zeit ist es zudem üblich, dass der Verbraucher nicht mehr den vollen Kaufpreis erstattet bekommt. Demnach sollten Sie in jedem Fall nachrechnen, ob man bei der Versicherungslaufzeit nicht mehr Geld einzahlt, als man eventuell zurückbekommt. „Meistens sind einmalig gezahlte Prämien günstiger, als eine monatliche Zahlung.“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller abschließend.
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