Mittlerweile haben fast alle Menschen ein Mobiltelefon und viele haben auch einen Mobilfunkvertrag, bei welchem ein Mobilfunkanbieter monatlich eine Rechnung erstellt. Lange Zeit verlangten Mobilfunkanbieter für Rechnungen in Papierform ein zusätzliches Entgelt. „Eine Berechnung von zusätzlichen Gebühren für eine Erstellung von Papierrechnungen ist aber nicht mehr zulässig.“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Im Jahre 2012 bereits hatten Verbraucherschützer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) einige Mobilfunkanbieter abgemahnt, weil jene für eine Erstellung von Papierrechnungen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 1,50 € bis 5,11 € pro Rechnung berechneten. „Der BGH untersagte eine solche Praxis aber richtigerweise mit einem Urteil im Jahre 2014.“, so Kanz. Nach Ansicht der Richter sei eine Preisklausel über ein zusätzliches Entgelt für Papierrechnungen nämlich unwirksam, weil eine Abwicklung von privatem Rechtsverkehr allein über ein Online-Angebot noch nicht allgemein üblich ist. Somit müssten Mobilfunkanbieter auch Papierrechnungen weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen. Solche Richtlinien gelten aber nicht für Mobilfunkverträge, welche allein online angeboten werden. Sämtliche weiteren per Internet, Telefon beziehungsweise im Geschäft abgeschlossenen Verträge müssen aber eine kostenlose Rechnungsstellung in Papierform enthalten.
„Verbraucher sollten jetzt ihre Verträge sowie Rechnungen auf Entgeltklauseln für Papierrechnungen überprüfen. Gegebenenfalls sollte man zu viel gezahlte Gebühren zurück verlangen.“, rät Rechtsanwalt Kanz.