Der Verband Privater Bauherren (VPB) schätzt, dass sich im Winter an jeder zweiten Baustelle Schimmel bildet, weil der Putz und der Estrich bei der Kälte kaum trocknen. So kann es vorkommen, dass Bauherren für Tausende von Euro Dachbalken und Wände ersetzen müssen. Für diese Kostenstehen viele Baufirmen erst gerade, wenn die Geschädigten nach jahrelangem Prozess vor Gericht gewonnen haben.
 Wer also im Winter baut, sollte die Öffnungen mit Planen gut abdecken und Türen und Fenster frühzeitig einbauen. Falls das Dach noch fehlt, müssen die Mauerwerkskronen mit einer Folie geschützt werden, oder ein Notdach muss her. Wird im Erdgeschoß zum Trocknen der Wände geheizt, muss der Treppenschacht dicht sein, sonst zieht die Luft ins Dachgeschoss, kühlt dort ab und kondensiert. Die Feuchtigkeit wird vom Holz aufgesaugt und es schimmelt.
 Aus dem Bauvertrag mit der Baufirma sollte klar hervorgehen, wozu die Firma bei verspäteter Fertigstellung des Baus verpflichtet ist und was sie im Winter tun muss. Optimalerweise lässt man den Vertrag und die Baustelle von einem Experten prüfen.
 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden