Ein Vermieter muss eine vermietete Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand vermieten. Gibt es hier Mängel beim Mietobjekt, so können Mieter ihre Miete mindern. „Es muss aber ein erheblicher Mangel sein, um seine Miete mindern zu können.“, sagt Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
Hierzu erging auch ein Urteil vom Amtsgericht Hannover (Az.: 412 C 8478/13). Ein geringes Geräusch, welches in Intervallen auftritt, rechtfertigt hiernach noch keine Mietminderung. „Hierunter fallen beispielsweise in Intervallen auftretende Brummgeräusche einer Heizung.“, so Rosenbusch-Bansi weiter.
Im konkreten Fall machte ein Mieter eine Mietminderung für ein Brummgeräusch einer Heizungsanlage im Mietshaus geltend.
Laut Richter sei ein solches Geräusch von haustechnischen Anlagen, welches nur in Intervallen auftritt, keine Rechtfertigung für eine Mietminderung.
„Im Falle einer Geltendmachung seines Minderungsrechtes sollte man seine Miete unter einem Vorbehalt der Rückforderung zahlen, um sie später zurück verlangen zu können.“, rät Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi
Neueste Kommentare