Bußgelder für Verkehrssünden sind im restlichen Europa um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Beispielsweise musste eine 27-jährige Frau aus Hamburg direkt bei ihrem Start in den diesjährigen Italienurlaub 425 Euro investieren – leider nicht in Designer-Schuhe, sondern an den italienischen Staat musste sie die Summe entrichten. Sie wurde dabei erwischt, wie sie ihr Fahrzeug mit dem Handy am Ohr durch Mailand lenkte. Da hierzulande für dieses Vergehen nur ca. 40 Euro fällig sind, war sie doch sehr überrascht, dass dieses Verkehrsdelikt gleich einen Großteil ihres Shopping-Budgets aufbrauchte. Den meisten Deutschen ist noch immer nicht bewusst, dass im europäischen Ausland böse Bußgeldfallen auf sie lauern. Denn während die Geldstrafen hierzulande recht mild ausfallen, werden Verkehrssünder außerhalb der Bundesrepublik deutlich stärker zur Kasse gebeten. Der Unterschied zu anderen europäischen Ländern ist in den vergangenen Jahren sogar noch größer geworden, weil die EU 2004 die Maßgabe vorgegeben hat, die Zahl der Unfallopfer bis 2010 um die Hälfte zu reduzieren. Vor allem die südeuropäischen EU-Mitglieder haben – da sie in den Unfallstatistiken weit vorn liegen – sehr strenge Vorgaben aus Brüssel bekommen. Für Länder wie Griechenland oder Italien lag es deshalb nahe, zuallererst die Bußgelder zu erhöhen, um so die Zahl der Unfälle zu verringern. In Griechenland z. B. werden satte 350 Euro für das Überfahren eines Rotlichts fällig. Auch in den skandinavischen Ländern ist die Situation extrem. Hier orientiert sich die Höhe der Geldbußen an der Höhe des Einkommens. Für deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sind deshalb oft mehr als 1000 Euro Bußgeld fällig. In Italien treibt die Jagd nach Verkehrssündern besonders dubiose Blüten. Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sein Auto abgeben. Nicht nur vorübergehend; der Wagen geht in den Besitz des italienischen Staates über. Falschparker und nicht vor Ort gestellte Temposünder haben es da besser. Denn wer das Bußgeld nicht gleich bezahlen muss, kommt häufig um eine Strafe herum. Zwar werden aus einigen EU-Ländern Bußgeldbescheide zugestellt. Aber diese können Deutsche Verbraucher theoretisch ignorieren, denn es ist nach wie vor so, dass G eldbußen europäischer Länder noch nicht in Deutschland vollstreckt werden können. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich dies im kommenden Jahr ändert. Dann wird ein EU-Beschluss auch in Deutschland umgesetzt, der es erlaubt, ausländische Bußgeldbescheide über 70 Euro hier zu vollstrecken. Doch allzu große Sorglosigkeit sollte nicht aufkommen. Denn wer seinen ausländischen Bußgeldbescheid nicht bezahlt, muss bedenken, dass es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen kann. Viele Staaten speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahren. Und so können bei der Einreise neben dem Pass auch offene Rechnungen überprüft werden. Viele Autofahrer unterschätzendas finanzielle Ausmaß einer Zahlungsverweigerung. Wer z. B. in Griechenland bei einem Rotlichtverstoß die Buße von 350 Euro nicht innerhalb von zehn Tagen zahlt, muss mit einer Zahlungsaufforderung von 700 Euro rechnen. Wer dem nicht nachkommt und Jahre später während eines erneuten Urlaubs erwischt wird, muss folglich mehrere Tausend Euro löhnen.