Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller und ich, Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, haben viele Immobilienkaufverträge in der Bearbeitung.

Zuletzt ist mir aufgefallen, dass immer mehr Kaufverträge hinsichtlich des Kaufpreises eine Ratenzahlung vorsehen.

Dabei soll schon nach der ersten Rate die Übergabe des Kaufobjektes erfolgen. Die späteren Kaufpreiszahlungen sollen dann im Laufe der Zeit, zum Teil gestreckt über ein Jahr, fließen.

Als Rechtsanwalt rate dringend von solchen Verträgen ab.

Mit der Übergabe des Kaufobjektes plant gewöhnlich die Käuferseite die Bezahlung des Kaufpreises.

Kaufpreise werden dann zum Teil gar nicht mehr bezahlt oder nur schleppend beglichen.

Insoweit sollte jeder Verkäufer von solchen Verträgen grundsätzlich Abstand nehmen.

Was ist aber zu tun, wenn der Käufer seine weiteren Raten nach Übergabe des Kaufobjektes nicht bezahlt?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Einerseits kann man die Notarurkunde zwischen vollstreckbarer Ausfertigung vom Notar übergeben lassen und eine Zwangsvollstreckung auf Restzahlung des Kaufpreises versuchen.

Die andere Möglichkeit ist, nach Säumigkeit des Käufers hinsichtlich einer Kaufpreisrate den Rücktritt vom Kaufvertag zu erklären, um dann am Ende das Kaufvertragsgeschäft komplett rückabzuwickeln.

Beides kostet Zeit und viel Geld.

Wenn Sie derartige Probleme haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

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