Mieter dürfen ihre Fenster grundsätzlich so dekorieren, wie sie wollen – ob mit Lichterketten, Blumen oder Postern. An dieser Stelle hat der Vermieter keinerlei Mitspracherecht. Das Fenster gehört nämlich zur Wohnung. Ob die Dekoration dem Vermieter gefällt, ist dabei belanglos. Auch die Nachbarn müssen mit den Dekorationen leben. Allerdings hat die Freiheit des Mieters da ihre Grenzen, wo sie die Rechte anderer berührt. Wenn Mieter ein Plakat an der Fassade anbringen, zum Beispiel außen am Balkon oder unterhalb eines Fensters, sieht die Sache anders aus. Denn das gehört nicht mehr zum Bereich der Wohnung. In diesem Fall kann der Vermieter verlangen, dass die Plakate oder Transparente abgenommen werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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