Interessenten sind zu vielem bereit, um eine beliebte Mietwohnung zu bekommen. Jedoch sind sie nicht verpflichtet, jede Frage des Vermieters zu beantworten.
Kein Wohnungssuchender kommt heute noch um eine Selbstauskunft herum. Aber Vermieter fragen nicht immer nur Wissenswertes ab, sondern auch häufig Privates. Es gilt: Das Ausfüllen der Fragebögen ist freiwillig. Meist hat man aber keine Chance auf die gewünschte Wohnung, wenn der Fragenbogen nicht beantwortet wird. Der Mieterbund rät, alle Fragen zu beantworten. Die Antworten müssten aber nicht immer hundertprozentig stimmen. Es gilt aber: Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Zum Beispiel, ob der zukünftige Mieter die Wohnung auch bezahlen kann. Anders sieht es aber aus bei Fragen, ob Kinder geplant sind oder ob Vorstrafen vorliegen.
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