Die Lohnstelle hat einiges zu berechnen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beendet wird. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass der Arbeitnehmer aus Versehen zu viel Geld erhält. In einem Fall war es sogar ein ganzes Monatsgehalt.
Der Mitarbeiter, der irrtümlich das Gehalt bekommen hat, muss den Arbeitgeber darauf hinweisen und ihm das Geld zurückzahlen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Fall:
Einem Klinikarzt wurde gekündigt. Die Klinik zahlte ihm irrtümlich aber noch zehnMonate lang das volle Gehalt zwischen 3771 € und 3899 € netto monatlich. Die Zahlstelle hat das beendete Arbeitsverhältnis nicht registriert. Die Klinik forderte ihr Geld zurück. Mit Erfolg! Denn der Arzt könne sich nicht damit verteidigen, ihm wäre der Irrtum nicht aufgefallen. Das Geld darf er nicht behalten. Zudem hätte er den Arbeitgeber informieren müssen, denn diese Pflicht wirke über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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