Gegenwärtig wird in den sozialen Medien, aber auch von sogenannten Gesundheitsexperten die Kältetherapie oder auch Kryotherapie genannt empfohlen, insbesondere aber auch vermarktet.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden klärt auf:

Die Kryotherapie hemmt Entzündungen und lindert Schmerzen, in dem durch extreme Kälteeinwirkung die Muskelspannung verändert wird. Die Durchblutung wird vermindert und hierdurch reduzieren sich Wassereinlagerungen.

Oftmals wird diese Art Therapie nach Operationen angewendet, um Entzündung oder Wassereinlagerungen zu vermeiden. Ebenfalls können Spastiken damit behandelt werden und auch in der Dermatologie und Onkologie findet diese Art der Therapie ihre Anwendung.

Jedoch Vorsicht bei der Kryotherapie könne auch zahlreiche Nebenwirkungen auftreten. Im schlimmsten Fall kann es zu Erfrierungen kommen. Wichtig ist, dass direkter Hautkontakt vermieden wird und bei Eiskompressen immer ein Tuch zwischen die Kompresse und der Verletzung gelegt wird.

Allerdings kann es auch aufgrund der genetischen Veranlagung zu Erfrierungen kommen. Bei der Erkrankung Kryoglobulinänemie darf auf keinen Fall eine Kältetherapie durchgeführt werden. Bei dieser Krankheit weist das Blut ein gewisses Protein in großen Mengen auf.

Eine andere Krankheit ist die Kälturikaria, bei welcher die Betroffenen Quaddeln auf der Haut bekommen, wenn diese extremer Kälte ausgesetzt sind.

Auch im Fall von Durchblutungsstörungen sollte von einer Kryotherapie abgesehen werden. Insbesondere beim Raynaud-Syndrom kommt es dann zu einer stark verminderten Durchblutung von Zehen und Fingern.

Bei der Durchführung einer Kryochirurgie werden beispielsweise Warzen durch extreme Kälte vereist. Hierbei kann es jedoch zu Blasen oder Infektionen kommen, aufgrund des Umstands, dass bei diesem Vorgang pigmentbildenden Zellen mit zerstört werden können. Dies hat eine langfristige Verfärbung der Haut zur Folge.
Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden empfiehlt Ihnen:
Kommt Ihnen eine der aufgelisteten Nebenfolgen bekannt vor oder leiden Sie unter einer der eben genannten Nebenfolgen, kann Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu stehen.

In einem solchen Fall können Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden aufsuchen und ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch wahrnehmen, in welchem wir Sie beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten.