Wer kennt die Bilder nicht, von Anwälten die emotionale Plädoyers vor der Jury hinschmettern um den Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren. Unvergessen der Anwalt von OJ Simpson, der seinen Mandanten trotz drückender Beweislage zum Freispruch im Strafprozess verholfen hat.
Solche Bilder sind aus deutschen Gerichtssälen unüblich. Hierzulande sind Kameras, während der mündlichen Verhandlung verboten. Die einzige Ausnahme stellt das Bundesverfassungsgericht dar.
Die Justizministerkonferenz sieht aber nun eine Änderung vor. Zunächst will die Konferenz einen kleinen Schritt gehen und Fernsehübertragungen von Entscheidung der obersten Gerichte erlauben.
Die Revolution, der Prozessberichterstattung mündet vor allem daher, dass Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden. Die Fernsehübertragung, hat für viele ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, erläutert Cäsar-Preller. Das Fernsehen ist das beliebteste Massenmedium. Durch die Übertragung von Urteilen, werden Urteile transparent. So kann sich ein Jedermann mit der interessanten Thematik der Rechtsfindung auseinandersetzen, erklärt Cäsar-Preller.
Es bleibt die Angst, dass durch den medialen Druck, auf Zeugen und Richter, Urteile verfälscht werden können. Um dem entgegen zu wirken, sollen zunächst nur Urteile der obersten Gerichte übertragen werden.
Es bleibt abzuwarten, was die Justizministerkonferenz genau beschließen wird. Fest steht, dass man in Zukunft damit rechnen kann, dass das Fernsehprogramm bereichert wird und das Publikum einen neuen Einblick in die Arbeit von Gerichten bekommen wird.
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