Katharina Langohr

Rechtsanwältin

Katharina Langohr

Rechtsanwältin

Katharina Langohr

  • 0611 450 230

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere auf den Gebieten des Arzthaftungs-, Medizin- und Geschädigten-Strafrechts.

Im Rahmen des Tätigkeitsfelds Arzthaftungsrecht finde ich insbesondere den Bereich fehlgeschlagener Operationen und schönheitschirurgischer Eingriffe besonders interessant.

Bereits seit dem Studium begeistert mich dieses Tätigkeitsfeld und im Rahmen des Referendariats konnte ich dieses Interesse vertiefen. Ab Mitte des Jahres 2024 strebe ich die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang für das Arzthaftungs- und Medizinrecht an.

Derzeit absolviere ich nebenher noch einen LL.M. im Bereich Staat und Verwaltung und besuche im Rahmen dessen auch interdisziplinäre Fächer und Veranstaltungen.

Fremdsprachen

Englisch

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Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Pferderecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeldrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
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Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft
  • Europäischer Anwaltsverein
  • Anwaltvereine der Schweiz, Österreich und Liechtenstein
  • Wiesbadener Anwaltsverein
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

 

Weitere Qualifikationen

  • Einzelhandelskaufmann
  • Langjähriger Geschäftsführer eines mittelständigen Einzelhandelsunternehmens (vor der Anwaltstätigkeit)

 

Fremdsprachen

  • Spanisch
  • Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Pferderecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeldrecht
  • Sportrecht
  • Strafrecht
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Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft
  • Europäischer Anwaltsverein
  • Anwaltvereine der Schweiz, Österreich und Liechtenstein
  • Wiesbadener Anwaltsverein
  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

 

Weitere Qualifikationen

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  • Langjähriger Geschäftsführer eines mittelständigen Einzelhandelsunternehmens (vor der Anwaltstätigkeit)

 

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