Das sauer Ersparte einmal seinen Nachkommen zu vermachen, ist für die meisten das Natürliche. Anders sieht es aber aus, wenn man sich mitseinen Lieben überworfen hat oder der ungeliebte Schwiegersohn nicht das Geld für sich verprassen soll. Dann stellen sich Fragen nach der erbrechtlichen Durchsetzbarkeit.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Abkömmlingen, Eltern und dem Ehepartner steht ein Pflichtteilsrecht zu. Alle anderen –so auch Geschwistern- können völlig leer ausgehen.
Es ist natürlich auch sehr schwierig, zu verhindern, dass der Schwiegersohn das Geld für sich nimmt oder das Geld für Drogen verprasst wird. Dennoch gibt es Möglichkeiten, etwa mittels Erbeinsetzung und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung, dies einzudämmen. Allerdings sind dies nur Anreize für die Abkömmlinge. Die Ausschlagung des Erbteils und Geltendmachung des Pflichtteils kann nicht verhindert werden. Erblasser sind trotzdem gut beraten, sich über ihre Möglichkeiten zu informieren.“
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