Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied: Wird ein Motorradfahrer bei einem Unfall unverschuldet verletzt, weil er keine geeignete Schutzkleidung trägt, büßt er einen Teil seines Schmerzensgeldes ein (Aktenzeichen: 12 U 29/09). 
 In dem zu verhandelnden Fall trug ein Motorradfahrer zwar eine gut schützende Jacke, aber nur eine leichte Stoffhose. Bei dem Unfall erlitt er schwere Verletzungen an den Beinen. Das Gericht wertete das Handeln des Bikers als „Verschulden gegen sich selbst“ und sprach ihm statt der geforderten monatlichen Rente von 250 Euro und einen einmaligen Betrag von 25.000 Euro nur 14.000 Euro zu. Vorgeschrieben sei als Schutzkleidung zwar nur ein Helm, jedoch trage der Fahrer einen Teil der Schuld, weil er sich nicht sorgfältig genug vor Schaden geschützt habe. 
 Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden