Eltern haften für zündelndes Kind
Ein Siebenjähriger kann nicht für einen Wohnungsbrand haftbar gemacht werden, den er durch Zündeln verursacht hat. Allerdings müssen sich die Eltern grundsätzlich eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht und grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Darauf weist die Fachzeitschrift „NJW – Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hin. Die Feuerversicherung kann die Eltern daher in Regress nehmen.
Ein Gericht verurteilte ein Elternpaar dazu, der Feuerversicherung ihres Vermieters 12.000 Euro zu erstatten. Der fast achtjährige Sohn des Paares hatte mit Teelichtern gezündelt, die er in einem Schrank gefunden hatte. Dabei löste er einen Brand aus. Die Versicherung war der Auffassung, sowohl das Kind als auch dessen Eltern müssten haften.
Das Gericht sah nur die Eltern in der Schuld. Dem Jungen könne keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Die Eltern dagegen seien verpflichtet, Kinder auf die Gefahren des Feuershinzuweisen. Außerdem müssten sie den Zugang zu Kerzen erschweren (Landgericht Bielefeld, Az. 21 S 166/06).