Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder wegen digitalem Zubehör bei einem Onlinespiel nicht zum Kauf animiert werden dürfen. 
Das Gericht untersagte einem Onlinespielanbieter Werbung mit Aussagen wie „Schnapp dir die günstige Gelegenheit“. Zudem war diese Werbeaussage mit einem Link zu weiteren kostenpflichtigen Angeboten verknüpft. 
Das Onlinespiel selbst war kostenlos. Für eine bessere Ausstattung der Spielfigur musste der Onlinespieler jedoch entsprechende Ausrüstung gegen Geld kaufen. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht.
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