Das Landgericht Frankfurt am Main hat aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass die Deutsche Bank ihren Kunden kein Entgelt berechnen darf, wenn sie länger als 30 Tage keine Kontoauszüge holen und die Bank ihnen die Auszüge dann mit der Post zusendet (Aktenzeichen: 2-25 O 260/10). Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Landgericht ist der Ansicht, dass die Geschäftsbedingungen der Bank ungültig seien, wonach 1,94 Euro fällig werden, wenn dem Kunden die Kontoauszüge per Post zugeschickt werden. Banken dürften kein Geld für Dinge verlangen, die nur in ihrem Interesse liegen. Die Deutsche Bank übersende die Auszüge vor allem, um Rechtssicherheit für den vierteljährlichen Kontoabschluss zu haben.
Auf Nachfrage erklärte die Deutsche Bank, sie wolle nun vorerst kein Entgelt mehr erheben. Es steht aber noch nicht fest, ob sie gegen die Entscheidung des Landgerichts in die Berufung geht.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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