Ob man nun eine Immobilie auf dem freien Markt oder durch eine Versteigerung ersteht – es fallen diverse Gebühren an. Bei einem Immobilienerwerb bei einer Versteigerung ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
1. Die Grunderwerbsteuer des Finanzamtes. Diese beträgt in Deutschland (ohne Berlin) 3,5 % und seit dem 01.01.2007 im Bundesland Berlin 4,5 % des Gebots.
2. Die Gebühr des Amtsgerichts für die Grundbucheintragung. Sie richtet sich nach dem amtlichen Verkehrswert der Immobilie und wird aus einer Tabelle ermittelt.
3. Statt der sonst üblichen Notarkosten für einen Kaufvertrag erhebt das Amtsgericht eine sogenannte Zuschlagsgebühr. Sie ist üblicherweise etwas niedriger als die Notargebühr und richtet sich nach dem Verkehrswertbzw. nach dem Steigpreis, wenn dieser höher ist als der laut Gutachten geschätzte Verkehrswert. Sie wird ebenfalls aus einer Tabelle ermittelt.
Sonstige Erwerbsgebühren fallen nicht an. Es sollte jedoch beachtet werden, dass je nach persönlicher Lage noch Kosten für die Finanzierung und ggf. für Renovierungen oder Modernisierungen anstehen könnten.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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