Nach Willen des Petitionsausschusses soll der Gesetzgeber verbindlich regeln, unter welchen Umständen die Bausparkassen einen Bausparvertrag kündigen dürfen. Dabei stellen sich die Abgeordneten auf Seiten der Verbraucher. In der Petition an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es, dass Unternehmen und andere Institutionen das zum Schutz der Verbraucher im BGB verankerte „Ordentliche Kündigungsrechts des Darlehensnehmers“ nicht für ihre Zwecke nutzen dürfen. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann diese Forderung nur unterstützen: „Es ist ein Unding, dass eine gesetzliche Regelung, die dem Schutz der Verbraucher dienen soll, derzeit von den Bausparkassen ins Gegenteil verkehrt wird.“
 
Im Kern geht es um den Paragraphen 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Dieser Passus besagt, dass der Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit gebundenem Zinssatz nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens ganz oder teilweise kündigen darf. Diese Regelung machen sich derzeit die Bausparkassen und damit eine Besonderheit von Bausparverträgen zu Nutze. Denn in der Ansparphase befindet sich die Bausparkasse in der Rolle des Darlehensnehmers und wechselt nur bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens in die Rolle des Kreditgebers. „Dennoch ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit dieser Regelung die Kreditinstitute schützen wollte. Vielmehr soll der Verbraucher geschützt werden“, sagt Cäsar-Preller.
 
Die Gerichte sehen dies jedoch bislang unterschiedlich. Während einige Oberlandesgerichte pro Bausparkasse entschieden haben, haben sich andere auf Seiten der Bausparer gestellt. Die jüngsten Urteile sind zur Revision zugelassen, so dass letztlich der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung treffen und für Klarheit sorgen muss. „So lange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, sollten Bausparer sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren und sich nicht einfach aus einem gut verzinsten Vertrag drängen lassen“, so Cäsar-Preller.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Bausparer, die dieKündigung ihres Bausparvertrags erhalten haben.
 
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