Das Arbeitsgericht Mannheim hat am 19.02.2016, Az.: 6 Ca 190/15, über die Kündigungsschutzklage eines Triebfahrzeugführers entschieden, der auf seiner privaten Facebook-Seite ein Bild geteilt hat, das das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ abbildete. Darunter war in polnischer Sprache sinngemäß geschrieben, dass Polen bereit sei für die Flüchtlingsaufnahme. Als der Arbeitgeber auf das Bild aufmerksam wurde, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos.
Das Arbeitsgericht Mannheim hat der hierauf erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben. Die Kündigung war unwirksam. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Äußerungen eines Arbeitnehmers auf privaten Facebook-Seiten ist nach Auffassung des Gerichts insbesondere, dass es sich um ruf- und geschäftsschädigende Äußerungen des Arbeitnehmers handele. Hiervon könne zwar aufgrund der besagten Internetveröffentlichung durchaus ausgegangen werden, die recht unproblematisch eine vertragliche Nebenleitungsplicht verletzte, wonach jede Vertragspartei auf die berechtigten Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen hat (vgl. § 241 Abs. 2 BGB).
Allerdings müsse in einem zweiten Schritt noch eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Hier kam dem Kläger maßgeblich zugute, dass er vierzehn Jahre bei dem beklagten Betrieb beschäftigt war und außerdem das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit auch beanstandungsfrei verlaufen war. Schließlich wurde noch zugunsten des Klägers berücksichtigt, dass er das Bild unverzüglich von seiner Facebook-Seite löschte und sich für sein Verhalten bei seinem Arbeitgeber entschuldigte. Das Gericht kam nach durchgeführter Interessenabwägung dann zu der Erkenntnis, dass der Arbeitgeber erst hätte eine Abmahnung aussprechen müssen. Die sofortige Kündigung war also unwirksam. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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