Während der Autofahrt ist die Nutzung des Handys streng verboten. Es drohen ein Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Wie absurd jedoch die gegenwärtig die Rechtslage ist, wird erst nach genauerer Betrachtung deutlich: So urteilte das Amtsgericht Waldbröl (Az. 44 OWi – 225 Js 1055/14 – 121/14), dass die Nutzung eines iPod als Diktiergerät während der Fahrt durchaus zulässig sei.
Die sehr formale Argumentation des Gerichtes war, dass das iPod nicht der Definition eines Telefons unterfalle, da dieses nur ein Gerät sein könne, welches über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert. Auf ein iPod trifft diese Definition jedoch nicht zu.
Hinsichtlich des Verbotes kommt es insoweit also nicht auf die objektive Gefährlichkeit oder die konkrete Ablenkung an – diese dürfte bei einem Diktat ähnlich hoch sein wie bei einem Telefonat –, sondern lediglich auf die tatsächliche Möglichkeit der Telefonnutzung an, erläutert Cäsar-Preller.
Insbesondere weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass dies bedeutet, dass auch die Nutzung eines Handys als Diktiergerät nicht zulässig ist und entsprechend bestraft werden würde.
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