Für Mieter kann es teuer werden, wenn sie ständig zu laut sind. Wenn die anderen Mieter deswegen die Miete kürzen, muss der Störenfried dafür aufkommen.

Der Vermieter darf einen zu lauten Mieter zur Kasse bitten. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Aktenzeichen: 17 C 0105/10), wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet.
In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Wenn die Nachbarn ihn gebeten haben, doch etwas Rücksicht zu nehmen, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn der Beklagte habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich aus dem Mietverhältnis. Dem Vermieter sei dadurch ein Schaden entstanden, denn die übrigen Mieter waren berechtigt die Miete zu kürzen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.