Das Landgericht Hamburg hat einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman Brothers nun Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen.
Auch diesem Fall lag ein Beratungsfehler durch die Bank zugrunde. Die Hamburger Sparkasse habe den 64 Jahre alten früheren Lehrer beim Verkauf in zwei Punkten falsch beraten, so der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer zur Begründung. Die Sparkasse habe den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass die von ihm gekauften Lehman-Anleihen im Wert von 10.000 Euro nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen. Außerdem habe die Bank verschwiegen, dass sie selbst ein „wirtschaftliches Eigeninteresse“ an dem Geschäft hatte.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden