Eine Volksbank wurde vom Landgericht Rottweil zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt. In diesem Fall hatte eine Anlegerin bei der Bank für 50.000 Euro Anleihen der Serie Cobold Nr. 62 der DZ-Bank gekauft. Der Wert der Cobold-Anleihen hängt von der Kreditwürdigkeit mehrerer Referenzunternehmen ab. Geht eines der Unternehmen pleite, erhält der Anleger im Tausch gegen seine Cobolde die Anleihen der Pleitefirma, die so gut wie nichts mehr wert sind. Im Portfolio des Cobold Nr. 62 war die US-Bank Lehman Brothers, die bekanntlich im September letzten Jahres pleite ging.
Einen Beratungsfehler des Anlageberaters sah das Gericht bereits darin, dass dieser der Klägerin den Basisprospekt mit den Anleihebedingungen nicht ausgehändigt habe. Im Verfahren stellte sich sogar heraus, dass der Anlageberater von der Existenz des Basisprospekts überhaupt nichts wusste. Angeblich erfolgte seine Beratung auf der Grundlage eines Computerausdrucks, auf dem lediglich der aktuelle Kurswert, die Namen der Referenzunternehmen und die selbst ermittelte Risikoklasse aufgeführt waren. Das könnte den Verdacht nahe legen, dass Banken die von ihnen verkauften Produkte selbst entweder gar nicht oder zumindest nicht genau kannten. Jedenfalls hatte die Klägerin an ein sicheres Investment geglaubt, zumal der vereinbarte Zins von 3,2 Prozent pro Jahr eher niedrig war.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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