Das Pfandhaus Lombardium belieh vor allem Luxusgüter. Das Geld dafür erhielt die Lombardium durch Darlehen der Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG, an denen sich Anleger beteiligen konnten. Doch schon Ende 2015 bekam das Image des Pfandhauses Lombardium mit all seinen teuren Uhren, Schmuck, Kunstgegenständen und anderen Pfandgütern erste Kratzer. Denn neben derartigen Luxusgütern belieh Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dies sei, so die Finanzaufsicht BaFin, ein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft und ordnete die Abwicklung an.
 
Doch auch das Geschäft mit den beliehenen Luxusgütern wirft immer mehr Fragen auf und hat nun wohl auch die Staatsanwaltschaft Hamburg auf den Plan gerufen. Denn schon vor einigen Wochen hatte eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die Pfandgüter offenbar deutlich weniger wert sind als angenommen. „Der Gipfel ist, dass die Anleger daraufhin von den Fondsgesellschaften offensichtlich auch noch aufgefordert wurden, bereits erhaltene Auszahlungen wieder zurückzuzahlen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
 
Derzeit finden die ohnehin schon gebeutelten Anleger offenbar gerichtliche Mahnbescheide in ihren Briefkästen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Diese Bescheide können nicht einfach ignoriert werden. Aber es kann Widerspruch eingelegt werden. Denn die Rechtmäßigkeit der Forderungen kann durchaus angezweifelt werden.“ Doch für die Anleger geht es um viel mehr. Denn der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. „Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Natürlich gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, sollten alle Register gezogen werden, um Schadensersatzansprüche zu sichern und durchzusetzen.
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.
 
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