Vermieter dürfen nicht alles fragen
Wer eine Wohnung mieten möchte, muss meist auch Fragen zur eigenen Person beantworten. Doch selbst wenn es auf dem Bogen heißt, unwahre Angaben berechtigten den Vermieter zur fristlosen Kündigung, muss nicht alles korrekt beantwortet werden. „Nur die Fragen, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht, muss ich wahrheitsgemäß beantworten“, sagt Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund (DMB). Ein potenzieller Mieter muss insbesondere bei den Fragen, ob er sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und wie hoch sein Nettoeinkommen ist, korrekt antworten. Selbst hier sei aber der Einzelfall zu beachten, sagte Wüstefeld: Wenn ich 1500 Euro netto verdiene, und die Wohnung kostet 300 Euro, riskiere ich keine fristlose Kündigung, wenn ich mein Gehalt mit 3000 Euro angebe.“ Denn regelmäßige Mietzahlungen seien in der Regel auch mit den 1500 Euro garantiert. „Anders sieht es aus, wenn die Wohnung in diesem Fall 800 Euro kostet“, erklärte Wüstefeld. Dagegen riskiert ein Mieter, der in der Auskunft behauptet hat, einen festen Job zu haben, nicht unbedingt den Verlust der Wohnung, wenn der Vermieter das später als Lüge entlarvt. So hat es laut Wüstefeld bereitsein Urteil zugunsten eines Mieters gegeben, der so verfuhr, seine Miete aber Jahre lang pünktlich gezahlt hatte. Fragen nach Vorstrafen müssen Interessenten nur dann korrekt beantworten, wenn sie Dinge betreffen,die mit einem früheren Mietverhältnis zu tun hatten. „Wenn ich verurteilt wurde, weil ich einen Vermieter betrogen habe, dann muss ich das angeben.“ Lügen können Bewerber, wenn sie nach ihrem Kinderwunsch gefragt werden. „Auch die Frage nach einer Schwangerschaft muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden“, sagte Wüstefeld.