Wegen mangelhafter Beratung hat eine Anlegerin einen Schadensersatz von 42.000 Euro zuzüglich Zinsen von der Commerzbank in Wiesbaden erstritten. Das Landgericht Wiesbaden hat mit dem Urteil (Aktenzeichen: 9 O 46/08) klargestellt, dass die Bank eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht trifft. Ein Firmensprecher sagte, dass die Commerzbank die Entscheidungsgründe des bereits im April ergangenen Urteils überprüfe.
Die Bank hatte der 74-jährigen Klägerin, die in Polen geboren wurde und nur schlecht Deutsch spricht, 2006 den Kauf von Anteilen eines geschlossenen Fonds vorgeschlagen. Die Frau gab vor Gericht an, es hätte keine ausführliche Beratung oder eine Aufklärung über die Risiken dieses Geschäftsmodells gegeben. Erst Monate nach der Unterzeichnung des Vertrages sei ihr der Verkaufsprospekt übergeben worden. Die Prozessvertreter der Commerzbank wiesen diese Vorwürfe zurück.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller