Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zwei inhaltlich wesensgleiche Gesetze aus den Ländern Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt und damit „gekippt“. Durch diese Gesetze war der Polizei die Ermächtigung dafür erteilt worden, per Videokamera die Kennzeichen vorbeifahrender Autos zu kontrollieren und mit Fahndungsdaten abzugleichen. Hiergegen wandten sich drei Autofahrer mit ihren Verfassungsbeschwerden, da diese Vorgehensweise ihrer Auffassung nach ihr Grundrecht auf die so genannte „informelle Selbstbestimmung“ verletzte. Das Bundesverfassungsgericht gab dem statt. Das pauschale Filmen eines jedweden vorbeifahrenden Autofahrers ist demnach unzulässig, da in den angegriffenen Gesetzen eine Regelung fehlt, wann die Polizei diese Maßnahme einsetzen darf. Weiterhin sind die Gesetze laut dem Bundesverfassungsgericht auch nicht verhältnismäßig, da sie keine Regelung dafür treffen, wofür die gesammelten Daten verwendet werden sollen und wie lange sie gespeichert werden dürfen. Ähnliche Gesetze existieren im Übrigen in sechs weiteren Ländern. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Landesregierungen hier nachbessern werden, oder die Gesetze werden vermutlich ebenfalls nicht mehr lange Bestand haben. Christof Bernhardt Rechtsanwalt