Vor dem Kadi streiten Bauunternehmen über Vertragsverletzungen, klagen Vermieter gegen Handwerker, wollen Wohnungseigentümer einen Richterspruch über Hecken- und Haugeldkonflikte. Nur wenige haben bislang den Weg zum Mediator eingeschlagen, um den vors Gericht zu vermeiden. Das aber lohnt sich, sagen Beteiligte, und der Bericht zum Modellprojekt Güterichter in Bayern unterstreicht: Mediation führt – gerade bei Baurechtskonflikten – meist zu einer Einigung.
Nur was für Weicheier? „Ja, ja“, schmunzelt der Münchner Architekt Johannes Dotzauer. „Das heißt es oft, wenn es um Mediation geht. Alte Hasen im Baugeschäft können sich schwer vorstellen, dass es bei Streitigkeiten andere Wege gibt als den vor Gericht.“ Horst Franke, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und Stefan Kessen, Geschäftsführer der Mediator GmbH und Leiter der Mediatorenlehrgänge an der Bayerischen Architektenkammer, bestätigen: In der Bau- und Wohnungswirtschaft wird die außergerichtliche Konfliktlösung noch selten in Betracht gezogen.
Einigung statt Gutachterschlacht Alle drei sind selbst als Mediatoren tätig und wissen von Konflikten zu berichten, die so verfahren waren, dass eine Einigung unmöglich schien und doch letztlich erzielt wurde. Horst Franke zum Beispiel wurde von einem Projektentwickler und einem Bauunternehmen, die bei einem 35-Mio.-Euro-Projekt über Kreuz gekommen waren, als unparteiischer Dritter an den Tisch gebeten. Vor ihm lag ein Knäuel aus 20.000 Mängeln, etwa 160 Nachträgen und neun Beweisverfahren, das es zu entwirren galt. Faden für Faden wurde herausgezogen, Streitpunkt für Streitpunkt beseitigt: Zunächst ging es um die sicherheitsrelevanten Mängel, dann um die tausend anderen, irgendwann um das große Thema Vertragsstrafenansprüche und Fragen wie nach der Übernahme der Kosten für die Gutachten, mit denen man sich schon munitioniert hatte. Knapp ein Jahr lang war der Jurist zugange, wühlte sich durch Papierberge, ließ sich Sichtweisen schildern, beruhigte die Gemüter, lenkte beim Erarbeiten von Lösungen, gab, wenn nötig, welche vor, ließ auch schon mal die Faust auf den Tisch sausen. Am Ende hatte er Aktenordner voller Einzelvergleiche und einem Gesamtvergleich im Schrank stehen und mit der Lösung zufriedene Parteien verabschiedet. „Andernfalls hätten sie die Mediation jederzeit abbrechen und vor Gericht weitermachen können“, sagt Franke. Doch er ist überzeugt: „Das wäre ein Chaos geworden: Die Gutachterschlacht, die bereits Millionen gekostet hat, wäre über Jahre weitergegangen.“
Auch Justizministerien sind auf den Mediations-Trichter gekommen – nicht zuletzt, um die Gerichte zu entlasten. „Gerade bei komplexen Bauprojekten ist dieser Weg ein guter, um den Streit schnell und kostengünstig beizulegen und so auch das Insolvenzrisiko zu verringern“, erklärt Stefan Lenzenhuber, Pressesprecher im Bayerischen Justizministerium. Das startete 2005 das Modellprojekt Güterichter. Seither werden an acht Landgerichten geeignete, bereits anhängige Verfahren im Einverständnis mit den Parteien ebenjenen zugewiesen, die daraufhin Mediationsgespräche führen. Statt rechtliche Ansprüche durchzusetzen, gehe es darum, einen für alle Beteiligten tragbaren Interessenausgleich zu erzielen, der niemanden als Verlierer dastehen lässt und auch den Weg für eine künftige Zusammenarbeit nicht versperrt. Gelingt das, werde mit einem vollstreckungsfähigen Vergleich ein Punkt hinter die Geschichte gesetzt – andernfalls kann der Rechtsstreit fortgesetzt werden.
Verhärtete Frosten aufweichen Voraussetzung für eine gerichtliche wie außergerichtliche Mediation sei, dass sich die Streitenden freiwillig an einen Tisch setzen – in dem Bewusstsein, dass das Ergebnis von ihnen abhängt und völlig offen ist, erklärt Stefan Kessen. „Wer will, kann gehen.“ Wichtig sei, miteinander zu reden, und das fiele zunächst einmal schwer. „Die Fronten sind verhärtet, es hagelt Vorwürfe und Forderungen, keiner hört dem anderen zu“, weiß Kessen. Den Konfliktherd und die Interessen der Beteiligten herauszuarbeiten, sie für die Bedürfnisse des jeweils anderen zu sensibilisieren, sie dazu zu bringen, wieder miteinander zu sprechen und darauf aufbauend Kriterien zu ermitteln, anhand derer sie gemeinsam eine für alle akzeptable Lösung erarbeiten können – das sei die zentrale Aufgabe des Mediators. Und auch: überparteilich zu bleiben.
Oft trübten persönliche Animositäten, Ängste oder verletzte Eitelkeit den Blick der Beteiligten aufs Wesentliche, manchmal sei das tatsächliche Problem durch ein anderes überlagert, hat Kessen festgestellt. So wurde Johannes Dotzauer in einem Nachbarschaftszwist eingeschaltet, bei dem es um Kleinigkeiten wie eine zu weit herausragende Regenrinne, einen zu hohen Zaun oder dieKosten für ein elektrisches Hoftor ging. Vordergründig. Tatsächlich, so stellte sich heraus, fühlten sich die älteren Nachbarn von den jüngeren bei einigen Entscheidungen übergangen. „Sie hätten vieles wohl akzeptiert, wollten aber gefragt werden.“
Dass Streithähne Mediation durchaus ernst nehmen, geht aus dem Bericht zum Modellprojekt Güterichter hervor, den Prof. Reinhard Greger von der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg im Juli vorgelegt hat. Er wertet den Modellversuch als eindeutigen Erfolg. Am häufigsten wurde der Vorschlag zum Güteverfahren bei Streitigkeiten rund ums Baurecht gemacht – vor allem weil streitig geführte Bauprozesse wegen ihrer Komplexität und der problematischen Tatsachenfeststellung die Gerichte stark belasten, erklärt Lenzenhuber.
Sowohl die Zustimmungs- als auch die Einigungsquote liegt Greger zufolge über dem Durchschnitt. Für Letztere gilt: Hatten die Parteien einer Mediation zugestimmt, endeten knapp drei Viertel der Fälle mit einer Einigung (Durchschnitt: 68 %), davon gingen 28 % gar über den Streitgegenstand hinaus. Lenzenhuber zufolge wird das Modell Güterichter fortgeführt und auf weitere Gerichte im Freistaat ausgeweitet.
InternenZündstoff entschärfen Nicht nur große Bauprojekt-Brocken werden ans Gütegericht verwiesen, auch WEG-Streitigkeiten. Regina Philipp-Kammermeier, Immobilienverwalterin in München, weiß von zwei quertreibenden Eigentümern zu berichten, die heillos mit den anderen im Haus zerstritten waren. Anhängig waren mehrere Verfahren, in erster Linie ging es um Hausgeldzahlungen. Nach vier sechs- bis achtstündigen Mediationen stand der vollstreckbare Vergleich. Derzeit herrscht Waffenstillstand – „Gott sei Dank“, sagt sie. „Das Leben im Haus war für manche unerträglich, mich hat das auch belastet.“ Streithähne will sie künftig selbst auf die Möglichkeit der Mediation hinweisen.
Auch interner Zündstoff kann per Mediation entschärft werden. Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstatt holte Kessen im Diskussionsprozess um die – letztlich nicht erfolgte – Ausgründung eines Unternehmensbereiches. „Die betroffenen Mitarbeiter hatten Zukunftsängste, fühlten sich von der Geschäftsführung übergangen, die Stimmung war eher düster“, weiß Kessen. Hier sei es u. a. darum gegangen, für Transparenz zu sorgen und Vertrauen zu schaffen. „Die Mediation war hilfreich“, sagt NH-Geschäftsführer Thomas Dilger im Rückblick. „Bei Kommunikationsproblemen – ob intern oder extern – würde ich wieder einen Mediator einsetzen.
Früher wäre besser, meint Stefan Kessen. Dann, wenn klar sei, dass diese oder jene Entscheidung auf wenig Gegenliebe stoßen wird. „Egal, worum es geht: Es ist gut zu starten, solange sich die Parteien noch in die Augen schauen können.“
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