Viele Arbeitnehmer haben sich nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch zu früh gefreut: es steht nämlich oft noch ein Gesundheitscheck vor einer Einstellung an, beispielsweise ist solch ein Check Gang und Gebe bei einem Transfer von Profi-Fußballern. „Als Arbeitnehmer gibt es aber ein paar Sachen, die man wissen sollte.“, meint Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Im Folgenden sollen wichtige Fragen beantwortet werden:
Warum überhaupt Gesundheitschecks?
„Es gibt teilweise gesetzliche Regelungen, beispielsweise sind bei Piloten und Medizinern Gesundheitschecks vorgeschrieben. Auch müssen Jugendliche unter 18 Jahren, wenn sie ins Berufsleben starten, zum Medizin-Check antreten, um sicherzustellen, dass sie nur solche Arbeit verrichten, zu welcher sie auch körperlich fähig sind.
Kann ein Bewerber einen Gesundheitscheck auch ablehnen?
„Ja, einen Gesundheitscheck kann man als Bewerber auch ablehnen. In so einem Fall muss man aber damit rechnen, dass der Arbeitgeber die ausgeschriebene Stelle an einen anderen Bewerber vergibt.“, so Dr. Perabo-Schmidt.
Was ist ein Gesundheitscheck?
Arbeitgeber verlangen von ihren Bewerbern in vielen Fällen ein Gesundheitszeugnis, was beispielsweise auch vom Hausarzt erteilt werden kann. Hier bestätigt ein Arzt, dass ein Bewerber für eine bestimmte Arbeit geeignet ist oder auch nicht. Es gibt aber keine Detailinformationen über den Gesundheitszustand eines Bewerbers preis. „In einigen Fällen verlangen Arbeitgeber aber auch einen Test. Wie ein solcher sich aber gestaltet, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich dürfen Ärzte hier auch nur solche Untersuchungen vornehmen, welche gesetzlich vorgeschrieben bzw. für eine angestrebte Arbeitsstelle nötig sind. Auch muss ein Bewerber sämtlichen Untersuchungen zustimmen.“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Muss man zur Untersuchung zum Betriebsarzt gehen?
„Es gibt im Grundsatz eine freie Arztwahl, welche natürlich auch in einem Arbeitsverhältnis gilt. Man kann sich seinen Arzt also frei aussuchen.“, so Dr. Perabo-Schmidt. Aber auch ein Betriebsarzt unterliegt einer ärztlichen Schweigepflicht und er darf nur solche Sachen dem Arbeitgeber mitteilen, welche ihm der Arbeitnehmer erlaubt hat. Untersuchungsergebnisse dürfen nicht weitergeleitet werden. Im Normalfall gibt ein Betriebsarzt auch nur eine Einschätzung ab, ob er einen Bewerber für körperlich geeignet hält für eine bestimmte Arbeitsstelle. „Arbeitnehmer sollten auch keinesfalls eine generelle Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben, weil ein Arzt sonst alle Untersuchungsergebnisse einem Arbeitgeber zukommen lassen kann.“, rät Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Neueste Kommentare