Zahlt ein Mieter trotz Abmahnungen unpünktlich, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof. Das Urteil soll letztendlich den Vermietern und Mietern mehr Rechtssicherheit geben.
Ein Fall:
In einem Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig wird. Jedoch zahlte der Mieter trotz mehrfacher Abmahnungen immer später als zum vereinbarten Zeitpunkt. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis.
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