Durch die geplante Mütterrente könnte sich die Höhe des Rentenanspruches deutlich erhöhen, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erklärt.
Zum 1. Juli 2014 soll die geplante Mütterrente in Kraft treten und mehr Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anrechnen. Dies bedeutet für den Versicherten, dass er einen sogenannten Entgeltpunkt mehr zugerechnet bekommt. Ein solcher Punkt ist in den alten Bundesländern 28,14 €, in den neuen Bundesländern 25,74 € pro Monat wert, wie Cäsar-Preller erläutert.
Wer schon Rente bezieht muss nichts weiter veranlassen, denn über die Rentenbezieher hat die Rentenversicherung bereits Informationen über die vor 1992 erzogenen Kinder. Bei dieser Gruppe wird dann automatisch und ohne Weiteres der zustehende zusätzliche Entgeltpunkt berücksichtigt.
Wer jedoch noch keine Rente bezieht, der muss spätestens beim Rentenantragsverfahren die Rentenversicherung über die Kindererziehungszeiten in Kenntnis setzen, stellt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller klar. Jedoch werden den Versicherten ab dem 43. Lebensjahr auch regelmäßige Informationsschreiben zugesendet. Diesen Schreiben sind bereits Antragsformulare für die Kindererziehungszeit beigelegt.
Wer die Rentenversicherung hiervon bereits in Kenntnis gesetzt hat, muss sich wie die gegenwärtigen Rentenbezieher keine Sorgen machen. 
Besonders Interessant ist die neue Regelung, für diejenigen die nicht die nötige Versicherungszeit von 5 Jahren erreicht haben, weil sie sich der Kindererziehung gewidmet haben.
Sie bekommen pro Kind das ab 1992 geboren wurde, drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für Kinder die nach 1992 werden in Zukunft immerhin zwei, statt einem Jahr angerechnet.
Jedoch besteht laut dem Rechtsanwalt Cäsar-Preller, auch die Möglichkeit durch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse die Mindestversicherungsfrist zu erfüllen. So muss Beispielhaft eine Mutter mit einem Kind mindestens 2041,20 € investieren, um sich eine monatliche Rente von derzeit rund 90 € zu sichern.
Die höhere Rente für gegenwärtige Rentenbezieher kann aber auch dazu führen, dass nunmehr gewisse Schwellengrenzen überschritten werden.
Dies betrifft z.B. von der Pfändung betroffene Rentner. Wie Cäsar-Preller erläutert, kann es dadurch passieren, dass man von einer pfändungsfreien Rente, in eine pfändbare rutscht. Genauso besteht das Risiko, dass die Rente nunmehr versteuert werden muss.