Geschieht ein Unfall während dem ausparken, hat der Ausparkende in der Regel die Schuld daran, auch wenn das Auto schon auf der Straße stand, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Denn erst nach 30 Metern befindet sich der Autofahrer vollständig im fließenden Verkehr. Das Amtsgericht München entschied, dass, wenn sich der Unfall auf diesen 30 Metern ereignet, der Anscheinsbeweis gegen den Ausparkenden spricht. 
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