Der BGH entschied, dass bei Lebensversicherungsverträgen erst ein Widerspruch die Verjährung der Rückabwicklungsansprüche auslöst und somit demnach danach auch noch drei Jahre lang Rückzahlungen eingefordert werden können.
Es geht um Lebensversicherungsverträge, die im Zeitraum 1994 bis 2007 geschlossen wurden. In großer Anzahl wurden hier aus vielerlei Gründen falsche Belehrungen über das Widerspruchsrecht beigefügt, insbesondere weil der EuGH am 19. Dezember 2013 einen wesentlichen Fehler gerichtlich bestätigt hat.
Der Bundesgerichtshof stärkte damit erneut die Verbraucherrechte, denn auch bereits gekündigte Verträge sind betroffen. Verbraucher können sich teilweise auf satte Nachzahlungen einstellen, wenn Sie richtig vorgehen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von der Kanzlei Cäsar-Preller vor einem Widerspruch einer Lebensversicherung anwaltlich beraten. Denn es gibt vielfältige Fehler, die die Versicherung begangen haben kann. Ob ein solcher auch bei Ihnen vorliegt, sollte gut geprüft sein.
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