Die Bundesregierung plant Neuerungen beim Erbrecht, die das Enterben leichter machen sollen. In Zukunft soll der letzte Wille des Erblassers mehr Geltung besitzen als zurzeit. Derzeit ist es so, dass man eigentlich realistischerweise keine Enterbung von Pflichtteilsberechtigten im eigentlichen Sinne vornehmen kann. Es bleibt wohl immer dabei, dass mit einer Enterbung der Pflichtteil beansprucht werden kann. Dies soll sich zugunsten des Erblassers ändern.
Weiterhin sollen Schenkungen zu Lebzeiten dahingehend erleichtert werden, dass sie früher rechtlich geschützt sind als heute. Derzeit ist es so, dass zwischen Schenkung zu Lebzeiten und des Versterbens 10 Jahre liegen müssen, damit das Verschenkte rechtlich geschützt ist. Es ist daran gedacht, diese Frist zu verkürzen, was Schenkungen zu Lebzeiten erleichtern würde.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller