Ein Autofahrer, der nachts eine Gartenmauer rammt, darf nicht einfach nach Hause gehen, bevor die Polizei eintrifft. Auch wenn er sein Fahrzeugsamt Papiere am Unfallort lässt, muss in einem solchen Fall die Vollkaskoversicherung nicht zahlen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken war in dem zu verhandelnden Fall der Ansicht, dass der Fahrer seine Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs verletzt habe (Aktenzeichen: 5 U 424/08). Er hätte auf jeden Fall bis zum Eintreffen der Polizei warten müssen. Denn sonst sei nicht mehr feststellbar, ob er alkoholisiert gefahren ist.
Betrunkene Autofahrer verlieren nicht nur den Kaskoschutz für das eigene Auto. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach einem Unfall das Geld zurückverlangen, das sie an Geschädigte gezahlt hat.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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