Auch Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden, hält die Besteuerung von Renten für verfassungswidrig. Er ist ebenso der Meinung, dass man die Rentner nicht damit bestrafen darf, dass man von ihrer Rente zweimal Steuern kassiert. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden findet es den im wohlverdienten Ruhestand lebenden älteren Menschen gegenüber absolut nicht gerechtfertigt.

Die in Deutschland geltenden Steuergesetze für Renten sind nicht gerecht

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Wiesbaden findet die seit 2005 geltende – auch nachgelagerte Rentenbesteuerung genannt – absolut unangebracht. Er hält das Abzocken bei den Rentnern als ein absolutes Handeln gegen die Verfassung. Das Jahr eines Rentenbeginns bestimmt heute den Anteil der Rente, die letztendlich besteuert wird. Dies bedeute bei den Rentnern, die 2005 oder schon vorher Rente bezogen haben, dass 50 Prozent der Altersbezüge dieser Steuer unterliegen. Tatsächlich werden es bereits 78 Prozent sein bei den Menschen, die im Jahr 2019 in Rente gehen. Eine komplette Besteuerung für die gesetzlichen Renten soll dann ab 2040 erfolgen. Nicht nur ungerecht ist das, meint der Rechtsanwalt aus Wiesbaden, auch verfassungswidrig ist dieses Gesetz zur Besteuerung der Renten in unserem Land.

Künftige Rentnergenerationen werden nicht verschont

Im Gegenteil – so Christof Bernhardt, der Anwalt aus Wiesbaden – wenn hier keine Konsequenzen folgen, werden die heute ca. 40-45jährigen Arbeitnehmer von ihrer in langen Jahren erarbeiteten Rente einen Großteil als Steuern an den Staat zurückgeben müssen. Da fragt man sich doch, ob ein Leben lang einer geregelten und gut bezahlten Arbeit nachzugehen, noch lohnt. Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden betont weiter, dass es die Pflicht der Bundesregierung sei, den Verdacht der Verfassungswidrigkeit schnellstens auszuräumen. Der Weg nach Karlsruhe zum Verfassungsgericht wäre sonst unumgänglich!